Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.08.2008 zum Rücktrittsrecht beim Zusammentreffen von zwei unerheblichen Mängeln

Sind bei einem Neuwagen zwei unterschiedliche Mängel zu beanstanden, von denen jeder für sich gesehen einen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht rechtfertigen würde, kann bei dem Zusammentreffen dieser beiden Mängel wegen der dann gegebenen Schwere der Mangelhaftigkeit ein Rücktrittsrecht dennoch gegeben sein.

Quelle: Urteil des OLG Düsseldorf I vom 18.08.2008, Az.: 1 U 238/07

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