Urteil des LG Traunstein vom 20.10.2008 - Geeignete Geschwindigkeitsänderung bei HWS-Distorsion - Angemessener Stundensatz bei Haushaltsführungsschaden

    1. Eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von ca. 13 bis 14 km/h ist dazu geeignet, bei der Geschädigten eine Halswirbelsäulendistorsion (HWS-Distorsion) herbeizuführen.
    2. Das Gericht hält einen Stundensatz von 9,-- Euro bei der Berechnung des Haushaltsführungsschadens für angemessen.

Aus den Gründen:

...Der Sachverständige führt weiter aus, dass in Zusammenschau der Befunde es durch den erlittenen Unfall zu einer vorübergehenden, nicht richtungsweisenden Verschlimmerung eines vorbestehenden Leidens gekommen sei. Es sei bei dem klagegegenständlichen Unfall unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Ergebnisse des unfallmechanischen Gutachtens zu einer I. bis II. gradigen Distorsionsverletzung der HWS gekommen. Unter Hinweis auf die aktuell anerkannte Fachliteratur sei eine derartige Verletzung "innerhalb weniger Wochen, spätestens nach drei Monaten" ausgeheilt...

Quelle: Urteil des LG Traunstein vom 20.10.2008, Az.: 7 O 2602/06

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