Urteil des AG Erkelenz vom 10.03.2009 zum Erstattungsanspruch betreffend die Kosten des im Tank befindlichen Restbenzins nach einem Totalschaden

Im Falle eines Totalschadens kann der Geschädigte auch Schadenersatz für das im Tank befindliche Restbenzin verlangen.

Aus den Gründen:

...Die Klägerin hat insoweit unwidersprochen vorgetragen, dass sie zwar am Unfalltag nur 29,46 l getankt habe. Allerdings habe sie dabei das Fahrzeug voll getankt, so dass mindestens 45 l in dem Tank gewesen seien. Dem sind die Beklagten nicht substantiiert entgegengetreten. Somit ergibt sich ein Schadenersatzbetrag von mindestens 53,50 Euro, auf welchen die Bekl. vorgerichtlich lediglich 30 Euro gezahlt hat. Auch insoweit fällt der Kl. kein Verstoss gegen eine Schadensminderungspflicht zur Last. Es ist nämlich unstreitig geblieben, dass die Extraktion des noch in dem Tank verbliebenen Benzins höhere Kosten verursacht hätte, als dessen Sachwert ausmache...

Quelle: Urteil des Amtsgericht Erkelenz vom 10.03.2009, Az.: 6 C 93/07