Fragen und Antworten rund um den Unfall
(Auszüge aus einem Info des Bundesverbandes
der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen
für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK-)
- Wozu braucht man überhaupt einen
Kfz-Sachverständigen ?
- Wer kommt für die Kosten des Gutachters
auf ?
- Gibt es Ausnahmen von dieser
Kostentragungspflicht ?
- Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung
des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der
Schadensfeststellung beauftragt ?
- Bei der Vielzahl freier
Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der
Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen
qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen ?
- Wer trägt die Kosten für den
Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen ?
- Ist es nicht günstiger, bei einem
einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner
Reparaturwerkstatt einzuholen ?
- Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige,
der täglich mit Unfällen zu tun hat
Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten ?

1. Wozu braucht man überhaupt einen
Kfz-Sachverständigen ?
Antwort:
- Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
- Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
- Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
- Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
- Oldtimergutachten
- Unfallrekonstruktion
- Motorschadenfeststellung (Ursachenermittlung)
2. Wer kommt für die Kosten des
Gutachters auf ?
Antwort:
- Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich
der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung
auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach
ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein
Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu
ersetzen ist.
3. Gibt es Ausnahmen von dieser
Kostentragungspflicht ?
Antwort:
- Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen
entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den
Gutachter in der Regel nicht.
siehe auch: Bagetellschaden
4. Reicht es nicht aus, wenn die
Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen
mit der Schadensfeststellung beauftragt ?
Antwort:
- Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf
Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen
besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft
arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden
letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen
Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der
sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall
neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
5. Bei der Vielzahl freier
Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der Geschädigte
überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten
Sachverständigen zu beauftragen ?
Antwort:
- Der Geschädigte sollte darauf achten, daß der
Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur und
darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband
wie dem BVSK ist. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch
die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK
oder Handwerkskammer. Über den Zentralruf des BVSK in Berlin
kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort
erfragt werden. Über die Geschäftsstelle des Verbandes
oder über Ihren BVSK-Sachverständigen vor Ort
können überdies Unfallpässe angefordert werden mit
wichtigen Hinweisen für das korrekte Verhalten nach dem
Unfall.
6. Wer trägt die Kosten für den
Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen ?
Antwort:
- Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung
einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der
Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die
Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten
Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt
der Geschädigte einen Sachverständigen seines
Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter
bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der
ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im
Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
7. Ist es nicht günstiger, bei einem
einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner
Reparaturwerkstatt einzuholen ?
Antwort:
- Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag
seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse
Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später
keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage
zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob
es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden
handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten
Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den
ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die
Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der
Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten
unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
8. Was empfiehlt der
Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun
hat ? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten ?
Antwort:
- Das Wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren".
Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, wo Sie
im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen
können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner,
Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern.
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie
auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen
Sachverständigen