BVSK-Informationen für Renault-Betriebe
(Anmerkungen zum Service-Konzept zur Abwicklung von Unfallschäden für die gemeinsamen Kunden Versicherter/Geschädigter zwischen der Versicherung und der Renault-Partnerwerkstatt)

 

Die Deutsche Renault AG hat mit Schreiben vom 22.12.1999 ihre Partner angeschrieben und auf eine freiwillige Selbstverpflichtung hingewiesen, die im Interesse einer besseren Zusammenarbeit mit Versicherungen mit jedem Renault-Partner geprüft werden sollte.

Das sogenannte Service-Konzept, das in ähnlicher Form auch bereits zwischen Ford-Betrieben und der Allianz sowie zwischen Versicherungen und Mercedes Benz vorgelegt wurde, geht u. E. von dem Irrglauben aus, dass Versicherungsgesellschaften bereit und in der Lage wären, Versicherungsnehmern oder geschädigten Autofahrern mit Renault-Pkw ausschließlich Renault-Werkstätten zu empfehlen.

Die nachfolgenden Hinweise sollen insbesondere auf die Gefahren, die mit derartigen Service-Konzepten/Selbstverpflichtungen verbunden sind, aufmerksam machen.

 

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